Clemens Louis, Rechtsanwalt & Strafverteidiger

Rechtsanwalt für Jugendpornographie (§ 184c StGB) – Verteidigung bei Hausdurchsuchung, Vorladung, Accountsperrung und Ermittlungsverfahren

Ein Ermittlungsverfahren wegen Besitz oder Verbreitung von Jugendpornographie (§ 184c StGB) ist für Betroffene meist ein Schock. Oft beginnt alles ganz plötzlich: Eine Hausdurchsuchung am frühen Morgen, eine Vorladung zur Polizei, eine überraschende Accountsperrung bei Google, Snapchat, Dropbox oder Instagram – oder Post von der Polizei: „Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung“. 

In solchen Momenten suchen Betroffene verzweifelt nach Antworten auf Fragen wie: „Welche Strafe droht bei Jugendpornografie?“, „Was tun bei einer Hausdurchsuchung wegen Jugendpornographie?“, „Soll ich zur Vorladung erscheinen?“, oder „Kann ein Anwalt das Verfahren einstellen lassen?“.

Ich, Rechtsanwalt Clemens Louis, bin seit 2005 als Strafverteidiger auf Sexualstrafrecht spezialisiert und habe bundesweit Tausende von Mandanten in Ermittlungsverfahren wegen Jugendpornografie verteidigt. Mein Ziel ist es stets, eine öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden und das Verfahren möglichst früh zur Einstellung zu bringen. In den meisten Fällen gelingt es durch eine klare Verteidigungsstrategie, die Sache außergerichtlich und diskret zu erledigen. Ich vermeide eine Eintragung im Führungszeugnis und eine Vorstrafe. 

Typische Situationen sind Hausdurchsuchungen, bei denen Computer, Handys oder Datenträger beschlagnahmt werden. Auch eine Vorladung zur Beschuldigtenvernehmung ist häufig. Wichtig ist: Machen Sie keine Angaben bei der Polizei. Nur durch Akteneinsicht kann geklärt werden, was genau im Raum steht. Auch Accountsperrungen durch große Plattformen lösen zunehmend Ermittlungsverfahren wegen Jugendpornografie aus – oftmals selbst dann, wenn Sie selbst nichts aktiv hochgeladen haben.

Viele Mandanten möchten sofort wissen, welche Strafe droht. § 184c StGB sieht Freiheitsstrafen von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe vor. Welche Strafe tatsächlich verhängt wird, hängt vom Einzelfall ab. Gerade bei Ersttätern und wenn frühzeitig ein spezialisierter Anwalt eingeschaltet wird, sind Einstellungen ohne Gerichtsverfahren sehr häufig. Auf diese Weise bleiben Führungszeugnis, berufliche Zukunft und Privatsphäre geschützt. Eine Einstellung des Verfahrens ist wichtig, so dass aber auch das erweiterte Führungszeugnis und Bundeszentralregister sauber bleibt. 

Meine Verteidigungsstrategie ist seit vielen Jahren erprobt: Ich beantrage sofort Akteneinsicht, verhindere eine belastende Beschuldigtenvernehmung, verfasse eine fundierte Verteidigungsschrift und verhandle direkt mit der Staatsanwaltschaft. Ziel ist fast immer die Einstellung des Ermittlungsverfahrens, bevor es zu einer öffentlichen Hauptverhandlung kommt. Mit meiner Spezialisierung seit 2005 habe ich eine überdurchschnittlich hohe Erfolgsquote bei außergerichtlichen Erledigungen.

Wenn Sie von einer Hausdurchsuchung, einer Vorladung oder einer Accountsperrung wegen Jugendpornographie betroffen sind, zögern Sie nicht. Je schneller ein erfahrener Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto besser stehen die Chancen auf eine diskrete Lösung. Ich biete Ihnen eine sofortige Ersteinschätzung und übernehme bundesweit die Verteidigung.