X (ehemals Twitter)
Die Plattform „X“, bis Juli 2023 „Twitter“, stellt ein soziales Netzwerk dar.
In diesem sozialen Netzwerk können Nutzer Posts mit bis zu 280 Zeichen verfassen oder auch Bilder und Videos austauschen. Diese Beiträge können nur vollständig eingesehen werden, wenn man selbst auf der Plattform registriert ist.
„X“ wird von Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen verwendet.
Wie können auf „X“ strafrechtlich relevante Inhalte verbreitet werden?
In dem Netzwerk „X“ können öffentlich Posts online gestellt werden, die von allen registrierten Nutzern eingesehen werden können, die einem „folgen“. Diese Posts können auch weitergeleitet werden.
Auch besteht die Möglichkeit, Direktnachrichten zu versenden. Diese sind privat und ermöglichen eine Kommunikation mit einer bestimmten Person oder Personengruppe. Innerhalb dieser Chats dürfen ebenfalls Fotos, Videos oder auch GIFs geteilt werden.
Daher ist es grundsätzlich möglich, auch jugendpornographische Inhalte anderen zugänglich zu machen oder solche zu erhalten.
Wie bemerke ich, dass „X“ auf meine Inhalte aufmerksam geworden ist?
Bei der Verbreitung strafrechtlich relevanter Inhalte oder von Inhalten, die den Nutzungsbedingungen der Plattform widersprechen, wird „X“ den jeweiligen Account zunächst einmal sperren.
Dies ist ein Indiz dafür, dass „X“ weitere Prüfungen vornehmen wird. Es dauert nicht selten sechs Monate bis zu zwei Jahre, bis Sie von einem etwaigen Ermittlungsverfahren Kenntnis erlangen oder eine Hausdurchsuchung bei Ihnen durchgeführt wird.
Sollten Sie den Verdacht haben, dass Ihr Account tatsächlich gesperrt wurde aufgrund des Verdachts des Sichverschaffens oder Verbreitens jugendpornographischer Inhalte, wenden Sie sich bitte an uns.
Wir haben das Knowhow, Sie in dieser besonderen Situation lösungsorientiert zu beraten und die nächsten Schritte für Sie zu planen.
Wie entdeckt „X“ jugendpornographische Inhalte?
Die Server der Plattform „X“ sind in den USA angesiedelt. In den USA wird beim Auffinden kinder- und jugendpornographischer Inhalte ein sogenannter NCMEC-Report generiert (mehr zu „NCMEC“ hier). Dieser zeigt die strafrechtlich relevanten Handlungen auf.
Die personenbezogenen Daten des jeweiligen Accountnutzers werden an die Ermittlungsbehörden in Deutschland weitergeleitet. Darunter fällt beispielsweise auch die IP-Adresse der Person.
Mithilfe dieser Informationen hat die zuständige Ermittlungsbehörde dann erste Anhaltspunkte für weitere Nachforschungen.
Was ist, wenn mein Account gehackt wurde?
Sowohl in sozialen Netzwerken auch in anderen Internetportalen ist es möglich, dass andere Personen sich mithilfe bestimmter Techniken Zugang zu anderen Accounts verschaffen.
Sollten Sie tatsächlich selbst keine jugendpornographischen Inhalte versendet oder empfangen haben und Sie den Verdacht hegen, dass jemand anderes über Ihren Account solche Aktivitäten vorgenommen hat, ist dies für die Verteidigungsstrategie von hoher Relevanz.
Unser Ziel ist es in solchen Fällen, das Verfahren noch vor einer Hauptverhandlung einzustellen oder, falls es zu einer Hauptverhandlung kommt, den Freispruch zu erreichen. Dafür sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen, um den Strafverfolgungsbehörden darlegen zu können, dass nicht Sie selbst sich diese Daten verschafft oder solche verbreitet haben. Zögern Sie daher nicht, sich umgehend an uns zu wenden. Wir haben bereits unzähligen Mandanten in derselben Lage weitergeholfen.
