Plattformen für Filehosting / Filesharing
Mittlerweile gibt es viele Filehosting-Dienste, welche es ermöglichen, dass eigene Dateien besonders abgespeichert, oder hochgeladene Dateien auch anderen Nutzern zur Verfügung gestellt und mit diesen geteilt werden.
Welche Filehosting-Dienste gibt es?
Zu den bekanntesten Anbietern, die das Abspeichern, Hochladen und den Download von Dateien ermöglichen, gehört insbesondere „Dropbox“. Es gibt jedoch noch unzählige weitere Anwendungen wie beispielsweise „Mega.nz“, „Microsoft OneDrive“ oder „iCloud“ von Apple.
Unzählige Anwender vertrauen auf die Nutzung solcher Dienste, um ihre Daten sicher gespeichert zu wissen und diese auch anderen Anwendern zugänglich machen zu können.
Wie können solche Dienste für jugendpornographische Inhalte genutzt werden?
Häufig stellt es sich so dar, dass ein Nutzer verschiedene Dateien oder Ordner privat nutzt. Bei diesen Dateien kann es sich auch um jugendpornographische Fotografien oder Videos handeln.
Diese Dateien kann er aber auch anderen Personen zugänglich machen, indem er diesen beispielsweise einen Einladungslink zusendet (so bei „Dropbox“), mit welchem die andere Person zu den Dateien gelangt.
Solche Einladungslinks können auch versendet werden, wenn die andere Person selbst noch kein registrierter Nutzer bei „Dropbox“ ist und sich lediglich als Gast etwas herunterladen möchte. Es besteht auch die Möglichkeit von „Gruppenordnern“, in denen mehrere Nutzer etwas teilen können.
Auch können bei manchen Filehosting-Diensten Ordner gänzlich öffentlich geteilt werden.
Wie findet die Ermittlungsbehörde heraus, dass sich jugendpornographische Inhalte in den Dateien befinden?
Bei öffentlichen Ordnern liegt es in der Natur der Sache, dass man auf diese schnell und ohne weiteren Aufwand aufmerksam werden kann.
Jedoch unterliegen auch die privaten Ordner der Kontrolle des jeweiligen Anbieters. Nutzer müssen die jeweiligen Bedingungen des Dienstes einhalten. Auf strafrechtlich relevantes Verhalten wird der Anbieter durch spezifische Software aufmerksam und kann jegliche Vorfälle an die Ermittlungsbehörden weitergeben.
Was soll ich tun, wenn ein Ermittlungsverfahren gegen mich geführt wird?
Sollte gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt werden wegen des Verdachts, dass Sie Filehosting-Dienste verwendet haben, um sich jugendpornographische Inhalte zu verschaffen oder solche zu verbreiten, sollten Sie sich umgehend mit uns in Verbindung setzen!
Es ist davon auszugehen, dass eine Hausdurchsuchung bei Ihnen durchgeführt wird, um strafrechtlich relevante Dateien zu sichern.
Wir können Ihnen in dieser Situation beratend zur Seite stehen und die nächsten relevanten Schritte einleiten.
